Fährte

Bei der Fährtenausbildung lernt der Hund, eine durch das Gelände führende Fährte zu verfolgen und darauf abgelegte,vom Fährte nleger “verlorene” Gegenstände zu verweisen. Der Hund kann die Gegenstände auf folgende Art verweisen:


1)  er  verweist im Sitzen
2)  er verweist im Stehen
3)  er verweist im Liegen


Am häufigsten wird der Hund darauf trainiert, vor dem Gegenstand zu liegen, was optisch am besten aussieht und die geringste Wahrscheinlichkeit bietet, dass der Hund vor dem entsprechenden Weitersuchen von selbst aufsteht. Gelegentlich sieht man das Sitz und das Steh, besonders bei größeren bzw. älteren Hunden. Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Hund den Gegenstand aufnimmt und damit zum HF kommt. Der HF sagt bei der Richteranmeldung, ob der Hund verweist oder den Gegenstand bringt. Das Suchen ohne Leine, das keinerlei Zusatzpunkt bringt, ist ebenfalls möglich aber eher die Ausnahme.
Diese Gegenstände sind unterschiedlicher Art, z.B. Teppichreste, Holz, Leder, Kunststoff, Kork oder Stoff und haben die Abmessungen von ca. 10 x 3 cm bei einer Stärke von max. 1 cm.

 

Fährtenprüfung 1
(FP 1)
Länge der Fährte: etwa 300 Schritte (Eigenfährte), 2 Winkel je ca. 90 Grad, Alter der Fährte etwa 20 Minuten. Auf der Fährte werden 2 dem Hundeführer gehörende Gegenstände abgelegt. Der Hund sucht an der 10 Meter langen Suchleine oder frei. Mindestalter des Hundes bei der Prüfung 15 Monate und erfolgreich abgelegte BH-VT-Prüfung.
Fährtenprüfung 2
(FP 2)
Länge der Fährte: mindestens 400 Schritte (Fremdfährte), 2 Winkel je ca. 90 Grad, Alter der Fährte mindestens 30 Minuten. Auf der Fährte werden 2 dem Fährtenleger gehörende Gegenstände abgelegt. Der Hund sucht an der 10 Meter langen Suchleine oder frei. Mindestalter des Hundes bei der Prüfung 18 Monate und erfolgreich abgelegte BH-VT-Prüfung.
Fährtenprüfung 3
(FP 3)
Länge der Fährte: mindestens 600 Schritte (Fremdfährte), 4 Winkel je ca. 90 Grad, Alter der Fährte mindestens 60 Minuten. Auf der Fährte werden 3 dem Fährtenleger gehörende Gegenstände abgelegt. Der Hund sucht an der 10 Meter langen Suchleine oder frei. Mindestalter des Hundes bei der Prüfung 18 Monate und erfolgreich abgelegte BH-VT-Prüfung.
Fährtenhundprüfung 1
(FH 1)
Länge der Fährte: mindestens 1200 Schritte (Fremdfährte), 6 Winkel je ca. 90 Grad, Alter der Fährte mindestens 3 Stunden. Auf der Fährte werden 4 dem Fährtenleger gehörende Gegenstände abgelegt. Die Fährte wird mindestens 2 x von einer frischeren Fremdfährte einer anderen Person geschnitten. Der Hund sucht an der 10 Meter langen Suchleine oder frei.
Mindestalter des Hundes bei der Prüfung 18 Monate und erfolgreich abgelegte BH-VT-Prüfung.
Fährtenhundprüfung 2
(FH 2)
Länge der Fährte: mindestens 1800 Schritte (Fremdfährte), 7 Winkel – davon mindestens 2 Spitzwinkel – und einen Bogen, Alter der Fährte mindestens 3 Stunden.  Auf der Fährte werden 7 dem Fährtenleger gehörende Gegenstände abgelegt. Die Fährte wird mindestens 2 x von einer frischeren Fremdfährte einer anderen Person geschnitten. Der Hund sucht an der 10 Meter langen Suchleine oder frei.
Mindestalter des Hundes bei der Prüfung 20 Monate.