Die Abkürzung VPG steht für Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde
Die Schutzhundprüfung (SchH) wurde in Deutschland durch die Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) ersetzt. Im Ausland gibt es je nach Land eigene Prüfungsordnungen, die sich aber nur unwesentlich von denen der VPG unterscheiden. Von der FCI verabschiedet gibt es zusätzlich die internationale Prüfungsordnung für Gebrauchshundeprüfungen (IPO), nach der Prüfungen abgelegt werden können. Die IPO ermöglicht ausländischen Hundeführern eine nationale Prüfung nach internationalem Reglement abzulegen. Weltmeisterschaften werden aus Gründen der Vergleichbarkeit immer nach internationaler Prüfungsordnung durchgeführt. Die VPG-Prüfungsordnung des VDH (PO) entspricht bis auf minimale Details der IPO.
Die Prüfungsinhalte umfassen in allen Stufen die drei Bereiche (Abteilungen) Fährtenarbeit, Unterordnung (Gehorsamstraining) und Schutzdienst; Zugelassen sind Hunde aller Rassen, sowie Mischlinge, deren Konstitution die Ausführung der Anforderungen der Prüfungsordnung zulässt.
Zum Bestehen der Prüfung müssen in jeder Sparte mindestens 70 Prozent der Punkte erreicht werden. Die maximale Punktzahl liegt bei 300.
Die Bewertungen sind in Anlehnung an Schulnoten folgendermaßen gestaffelt:
- vorzüglich: ≥ 286 Punkte;
- sehr gut: ≥ 270;
- gut: ≥ 240 Punkte;
- befriedigend: ≥ 210 Punkte;
- mangelhaft: < 210 Punkte.
Nach bestandener Prüfung erhält der Hundeführer das Ausbildungskennzeichen (AKZ); nach Absolvieren der Schutzhundeprüfung erster Stufe (SCHH Klasse I) kann die nächsthöhere Stufe mit erhöhten Anforderungen angestrebt werden.
Folgende VPG Prüfungen gibt es:
- SchH Stufe I/VPG 1: z.B. Eigenfährte 300 Meter, Freifolge, Sitz,
Platz, Bringen, Voraus, Revieren (2 Verstecke) u.a.
- SchH Stufe II/VPG 2: z.B. Fremdfährte 400 Meter, Freifolge, Sitz Platz, Steh, Revieren (4 Verstecke), Rückentransport u.a.
- SchH Stufe III/VPG 3: z.B. Fremdfährte 600 Meter, Freifolge, Sitz, Platz, Steh, Revieren (6 Verstecke), Rückentransport u.a.
- IPO I
- IPO II
- IPO III
Voraussetzungen: Grundvoraussetzung für die Ablegung einer VPG Prüfung ist eine bestandene Begleithundeprüfung mit Verkehrsteil (BH/VT). Neben den körperlichen Eigenschaften gibt es auch ein Mindestalter für die Ablegung der unterschiedlichen Prüfungsstufen:
- BH/VT: 15 Monate
- VPG 1: 18 Monate
- VPG 2: 19 Monate
- VPG 3: 20 Monate
Quelle: Wikipedia